Was sind Assistenzhunde?

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen – besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet.

Die Assistenz- oder auch Rehahunde sind : HILFSBEREIT–LIEBEVOLL-FOLGSAM–TREU

Auch helfen sie dabei physischen und psychischen Störungen, sowie Sinneswahrnehmungen weitestgehend auszugleichen. So kann eine Selbstständige und Menschenwürdige Bewältigung des Alltags erreicht werden

Als Assistenzhunde gelten nach § 39 a Abs. 4-7 des Bundesbehindertengesetzes

Blindenführhunde: für Menschen mit Sehbehinderung
Servicehunde: mit motorischen Einschränkungen
Signalhunde: mit Hörbeeinträchtigung – mit Diabetes -mit Epilepsie und anderen neurologischen Erkrankungen z.B. Depressionen – Autismus – PTBS – Demenz usw.

Voraussetzung für die offizielle Anerkennung eines Assistenzhundes ist der Besitz eines Behindertenpasses, in den der Hund als staatlich geprüfter Assistenzhund eingetragen werden kann.

Natürlich können diese Hunde die menschliche Hilfe nicht vollständig ersetzen. Sie können aber doch dem/ der Hundeführer/in ein Stück Selbständigkeit geben. Nicht als eine Art Medikament, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe.
Für Assistenzhunde gelten in bestimmten Bereichen besondere rechtliche Bestimmungen. In vielen Gemeinden sind Besitzer von Assistenzhunden nach einem entsprechenden Nachweis von der Zahlung der Hundesteuer freigestellt.

Die Finanzierung von Assistenzhunden

In Österreich gibt es keine Garantie und auch kein Recht auf irgendwelche Förderungen seitens der öffentlichen Hand zu erhalten
Jeder Förderung der öffentlichen Hand ist eine “ Kann Bestimmung“ Sie ist nicht verpflichtend und muss auch nicht eingehalten werden.
Zur Zeit bekommt man wenn man Glück hat nur für einen Blindenführhund eine staatliche Förderung. Alle anderen Assistenzhunde müssen aus eigene Tasche oder zu 100 % von Sponsoren und privaten Spendern finanziert werden
Die Ausbildung eines Assistenzhundes dauert 2 – 2 ½ Jahre und beträgt je nach Schule und Ausbildung zwischen für Signalhund für Hörbehinderte ca. 20.000 bis 24.000 Euro. Für einen medizinischen Signalhund ( Diabetes – Epilepsie……. ) ca. 25.000 – 29.000 Euro , für einen Servicehund 29.000 – 35.000 und für einen Blindenführhund in Österreich liegen die Preise zwischen 34.000 bis 40.000 Euro. Und wer hat ehrlich gesagt soviel Geld übrig, dass er seinen Assistenzhund aus eigener Tasche finanzieren kann.

Was bedeutet ein Assistenzhund für die Menschen mit besonderen Bedürfnissen Unabhängigkeit – mehr Lebensqualität

  1. Weniger Stress und Unsicherheit in fremder Umgebung (Vertrauen)
  2. Mehr Mobilität durch gut ausgebildete Assistenzhunde
  3. Mehr Selbständigkeit und dadurch größere Unabhängigkeit
  4. Selbstbestimmtes Leben
  5. Tut der Seele gut( Seelentröster)
  6. Erhöhte Sicherheit im Straßenverkehr
  7. Kann einen großen Teil der menschlichen Hilfe übernehmen
  8. Ist kostengünstiger als die menschliche Hilfe
  9. Wir erleben immer wieder das ein Assistenzhund ein Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Personen mit besonderen Bedürfnissen ist
  10. Zwischenmenschliche Kontakte entstehen, man kommt ins Gespräch und Barrieren werden abgebaut
  11. Man geht ohne Angst und Hemmungen aufeinander zu.
  12. Mehr Lebensqualität für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
  13. Bessere Umweltorientierung
  14. Geringeres Risiko bei Hindernissen

Die Richtlinien zur Ausbildung von Assistenzhunden erhalten Sie beim

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abteilung IV/7
Information und Beratung : Waltraud Palank-Ennsmann Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abteilung IV/7 Tel. +43 1 711 00 6538 Fax +43 1 711 00 16332 E-Mail: waltraud.palank-ennsmann@bmask.gv.at

Zuständig für die Beurteilung der Assistenzhunde:

Das Messerli-Forschungsinstitut an der Veterinärmedizinische Universität Wien wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit der organisatorischen Abwicklung der Beurteilung vonAssistenzhunden beauftragt.
Seit 2015 garantiert eine verpflich­tende Prüfung, dass die Assistenz­hunde den an sie gestellten hohen Ansprüchen gerecht werden. Eine fundierte Ausbildung von Assis­tenzhunden ist nicht nur für Men­schen wichtig, sondern auch für die Hunde selbst.
Sie haben die schwierige Aufgabe, Menschen mit Behinderungen im Alltag verlässlich zur Seite zu stehen. Die Prüfung bestätigt, dass der künf­tige Assistenzhund für seine Auf­gabe gesundheitlich geeignet und sozial verträglich ist und dass das Team Mensch-Tier gut funktioniert. Sie ist außerdem Voraussetzung für den Eintrag in den Behindertenpass, Grundlage für Fördergeber und für das offizielle Logo Assistenzhund.
Umsetzung europaweit top
Die professionelle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist richtungs­weisend und verschaffte Österreich sogar eine Vorreiterrolle in Europa. „Wir bekommen Anfragen aus vielen Ländern, wie man unsere Konzepte der Beurteilung von Assistenzhunden auch dort effizient umsetzen kann“, sagt Karl Weissenbacher, Leiter der Prüfstelle des Messerli Forschungsin­stitutes der Vetmeduni Vienna.
Ein wichtiger Aspekt sind die Aus­wirkungen der Aufgabe auf den eingesetzten Hund. „Die Mensch- Tier-Beziehung ist sehr vielfältig. Im Mittelpunkt der Vetmeduni Vienna steht die Tiergesundheit und die ist immer im Zusammenhang mit den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der Tiere zu sehen“, stellt Vizerektor Otto Doblhoff-Dier fest. Die Prüfstel­le führt deshalb auch ein zentrales Register aller Assistenz- und Thera­piebegleithunde in Österreich. Damit lassen sich Auswirkungen des Lang­zeiteinsatzes auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Hunde wis­senschaftlich untersuchen.
Das Messerli Forschungsinstitut be­schäftigt sich im institutseigenen Clever Dog Lab mit diesen Aspekten. Die Ergebnisse werden international vorgestellt. Dadurch ist das Institut ein Vorreiter auf europäischer Ebene. „Mit den wissenschaftlichen Ergeb­nissen greifen wir das Thema noch stichhaltiger auf. Das schärft zusätz­lich das europäische Verständnis, wie wichtig eine fundierte Ausbil­dung von Assistenzhunden ist“, stellt Weissenbacher fest.
Quelle: Prüfstelle für Assistenz- und Therapiebegleithunde, Karl Weissenbacher.

Zuständig für die Beurteilung der Assistenzhunde:

Die Auswahl der Sachverständigen, die Koordinierung der Termine für die Qualitäts- und Teambeurteilungen sowie die Anforderung der für die Teambeurteilung erforderlichen Mobilitätsabklärung obliegt dem Messerli Forschungsinstitut Wien. Bitte wenden Sie sich in Fragen zur Beurteilung von Assistenzhunden an das Messerli Forschungsinstitut Wien wie folgt:
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
A – 1210 Wien
Tel.: +43 1 25077 2651 +43 1 25077 2651 +43 1 25077 265143 1 25077 2651
Karl Weissenbacher
Leiter Koordinierungsstelle
Tierschutzqualifizierte HundetrainerIn
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
A-1210 Wien
Tel.: ++43 1 25077 2699 +43 1 25077 2699
Mobil: ++43 664 60257 6985 +43 664 60257 6985
email: karl.weissenbacher@vetmeduni.ac.at
Homepage: www.vetmeduni.ac.at/hundetrainer

Prüfstelle für Assistenzhunde:

http://www.vetmeduni.ac.at/assistenzhunde/
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/assistenzhunde/Richtlinien_Assistenzhunde.pdf
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/assistenzhunde/Uebergangsregelung_Assistenzhunde.pdf

Prüfung

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Prüfung.
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/assistenzhunde/Anmeldeformular_Teambeurteilung.pdf
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/assistenzhunde/Anmeldeformular_Qualitaetsbeurteilung.pdf
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/assistenzhunde/Theoriepr%C3%BCfungHandbuch.pdf

Prüfungsordnungen

http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/assistenzhunde/Beurteilung_Blindenf%C3%BChrhunde.pdf
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/assistenzhunde/Beurteilung_von_Service-_und_Signalhunden.pdf

Veterinärmedizinische Grundlagen

Unter nachfolgendem Link finden Sie den Befunderhebungsbogen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Assistenzhunden zu den Richtlinien gemäß § 39a BBG. Es handelt sich bei diesem Dokument um ein PDF-Formular, welches Sie sowohl per Hand als auch am Computer ausfüllen können.
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/assistenzhunde/Befunderhebungsbogen_Assistenzhun_Ausf%C3%BCllbar.pdf

Wirtschaftskammer Wien !

Setzen Sie ein Zeichen für Barrierefreiheit und bestellen Sie den Aufkleber „Assistenzhund willkommen“
https://www.wko.at/Content.Node/Diversity/Aufkleber–Assistenzhund-willkommen-.html

Information und Beratung:

Sabine Kleist
Mobil: 0664/9428620
email: sabine.kleist@chello.at
Homepage : http://www.helfende-engel.at